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Erbschaft- und Schenkungssteuer

Sie möchten gerne Besitz übertragen? Sie haben eine Erbschaft gemacht? Unabhängig davon, ob in Form einer Erbschaft oder Schenkung, ob privat oder geschäftlich, lassen Sie sich soweit planbar im Vorfeld beraten. Wir planen mit Ihnen die optimale Gestaltung der Besitzübertragung. Belasten Sie Ihre Erben nicht durch unnötige Zahlungen an das Finanzamt und erhalten Sie Ihren Besitz/Ihr Vermögen. Wir helfen Ihnen dabei.

Auch und gerade bei der Nachfolgeregelung in Ihrem Betrieb sollten Sie sich in steuerrechtlicher Hinsicht beraten lassen. Wir stehen Ihnen hier gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie rund um Verkauf, schrittweise Übertragung an Familienmitglieder, vorweggenommene Unternehmensnachfolgen, Verpachtungen und vieles mehr. Gemeinsam finden wir die beste Möglichkeit für Sie und Ihr Unternehmen.

 

Grunderwerbsteuer

Umsatzsteuer

Als Unternehmer in Deutschland kann man die Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Als ausgewiesene Experten stehen wir Ihnen bei Fragen hierzu gern beratend zur Seite.

Gewerbesteuer

Körperschaftssteuer

Unter anderem Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften und Kapitalgesellschaften fallen unter die Körperschaftssteuer. Durch diese Besteuerung fallen zusätzliche Einkommenssteuerabgaben an. Wir helfen Ihnen bei der Kalkulation und Berücksichtigung Ihres Anliegens.

Feststellungserklärungen

Grundsteuer

Alle Immobilieneigentümer zahlen die sogenannte Grundsteuer. Diese wird nach Einheitswerten bemessen woraus der zu zahlende Wert hervor geht. Unsere langjährige Praxis zeigt uns, dass oftmals die Werte hierfür zu hoch sind oder falsch berechnet werden. Wir prüfen aufgrund Ihrer Sachverhalte was Sie tatsächlich abführen müssen.

Einkommensteuer

 
 
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