Nicht alle Arbeitnehmer müssen zwingend eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Versteuern Sie Ihren Arbeitslohn mit der Steuerklasse I, oder im Falle von Ehegatten jeweils mit der Steuerklasse IV, müssen Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben, solange Sie keine weiteren Einkünfte haben.

Denn durch den vom Arbeitgeber durchgeführten Jahreslohnsteuerausgleich haben Sie für Ihr Arbeitseinkommen alle Steuerbeträge bereits abgeführt.

Natürlich kann es sich als Arbeitnehmer trotzdem lohnen eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Ob und in wie weit sich das im Einzelfall lohnt hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

Gerne überprüfen wir das auch bei Ihnen.