Als Steuerberater legen wir die Rechtsnormen zu Gunsten des Steuerpflichtigen aus – das Finanzamt zumeist eher zu Gunsten des Staates. Hierdurch kann es zu Abweichungen im Steuerbescheid zu der eingereichten Steuererklärung kommen. Ist dies der Fall sollte über einen außergerichtlichen Rechtsbehelf – oder kurz ein Einspruch – nachgedacht werden.

Je nach Sachverhalt und Komplexität können Einspruchsverfahren zügig und ohne großen Aufwand oder aber auch erst durch einen längerfristigen Schriftverkehr und weitere Nachweise beendet werden. Dabei kann es auch durchaus dazu kommen, dass keine Einigung mit dem Finanzamt erzielt wird. In diesem Fall bleibt nur der Weg des gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens, d.h. die Klage vor einem Finanzgericht.

Wir prüfen für Sie ob Ihre Steuerbescheide auch den abgegebenen Steuererklärungen entsprechen und finden heraus ob es Erfolgsaussichten bei einem außergerichtlichen Verfahren (Einspruch) gibt. Falls dies nicht zum gewünschten Erfolg führt, vertreten wir Sie auch vor Gericht.